„Allgemeine Geschäftsbedingungen“

Dass die Firma als Bierdepot der Steirerbrau gegründet wurde, dass haben lange die LKWs, die im Gösser Design auslieferten, verraten. Zu den Stammmarken der Steirer- brau zählten Gösser – Reininghaus – Puntigamer. Mit der Fusion von Steirerbrau mit der Brau Union AG konnten wir unser Sortiment erweitern, sodass wir nun alle Wünsche unserer Kunden erfüllen können. Unser Sortiment finden Sie auf den Produktseiten.

Eduard Kazianschütz begann am 1.4.1984 mit einem alten 480er Steyr LKW.
Was als kein Aprilscherz begann, wies bereits am Ende des Jahres einen Fahrzeugbe- stand von 3 LKW’s auf. In 4 Etappen wurde weiter ausgebaut, bis die Firma im heutigen Zustand eine Hallenlagerfläche von 2.500 m², 10 LKW’s und 20 Arbeitsplätze aufweist. Seit 2005 unterstützt Tochter Tanja die Firma tatkräftig.

Getränke Kazianschütz GmbH

LG Eisenstadt FN 212 878 g

UID-Nr.: ATU52563202

  1. ZAHLUNG
    1. Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Lieferdatum netto Kassa.
      Bankverbindungen: Raika Parndorf, IBAN: AT37 3307 2000 0001 3748, BIC: RLBBAT2E072
                                                  Bank Burgenland, IBAN: AT12 5100 0918 1505 9800, BIC: EHBBAT2E
    2. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
    3. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Bei Überschreitung der Nettofrist werden 1% Verzugszinsen p.M. verrechnet
  2. LIEFERBEDINGUNGEN
    1. Die Lieferung erfolgt frei Haus, es sei denn, es sind andere Zustellbedingungen vereinbart.
  • RÜCKTRITT, SCHADENSERSATZ
    1. Etwaige Irrtümer, die Getränke Kazianschütz GmbH beim Angebot, bei der Auftragsannahme, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungslegung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation, durch Rechenfehler, berechtigen Getränke Kazianschütz GmbH zum Rücktritt vom Vertrag.
  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    1. An sämtliche Lieferungen und Leistungen behält sich Getränke Kazianschütz GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor.
    2. Macht Getränke Kazianschütz GmbH vom Recht der Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
    3. Das Leergebinde (Flaschen, Kisten, Europaletten, Container, Fässer, etc.) bleibt trotzt Pfandverrechnung Eigentum von Getränke Kazianschütz Gmbh bzw. seinen Lieferanten.
    4. Bei palettenweiser Rückgabe des Leergebindes wird dieses von unserem Fahrer bzw. Transporteur nur „mit Vorbehalt“ übernommen. Etwaige Fehlmengen werden nachträglich belastet. Fremdgebinde wird ebenfalls nicht gutgeschrieben bzw. belastet und steht in unserem Zentrallager zur Verfügung.
    5. Europaletten werden sofort getauscht und Fehlmengen in Rechnung gestellt.
  1. MÄNGELRÜGE
    1. Eine Mängelrüge muss innerhalb der jeweils geltenden Garantiefristen geltend gemacht werden.
    2. Mängelrügen, welche von Getränke Kazianschütz GmbH nicht schriftlich als begründet anerkannt werden, berechtigen nicht dazu, die vereinbarte Zahlung zurückzuhalten.
    3. Die Haftung von Getränke Kazianschütz GmbH erlischt, wenn der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug kommt.
  2. TEILNICHTIGKEIT
    1. Ist irgendeine Bestimmung des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Bestimmungen in Kraft.
  • ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    1. Für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten, wird Neusiedl/See als Erfüllungsort und als Gerichtsstand vereinbart.
    2. Etwaige, vom Kunden vorgeschriebene Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht von den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
    3. Mündliche Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Getränke Kazianschütz GmbH, sie sind sonst ungültig.

Stand: 1.4.2005